Pawel Blusz
LL.B., LL.M., Partner, RITTERSHAUS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Herr Blusz, beinahe auf jeder Veranstaltung zur Nachfolgeplanung werden zur zeit Vorträge über Familienstiftungen gehalten. Haben Berater ein neues Produkt entdeckt oder was verbirgt sich dahinter?

Pawel Blusz: Stiftungen waren schon immer ein Bestandteil der Nachfolgeplanung. Klassischerweise kamen sie auf die Agenda, wenn der Mandant keinen direkten Nachfolger hatte, das Vermögen aber zusammenhalten wollte. Die Erbschaftsteuerreform hat zu einer Renaissance von Stiftungslösungen geführt und ist der Grund für die große Beliebtheit auf Veranstaltungen. Diese Reform setzte die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, wonach es bei einer Übertragung von Familienunternehmen keine vollständige Steuerbefreiung geben kann, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Schenkung- oder Erbschaftsteuer (auf das erhaltene Unternehmen) aus eigenem Vermögen oder aus dem damit übertragenen (Privat-)Vermögen zu zahlen. So kann eine gleichzeitige Vererbung eines Unternehmens und privaten Vermögens dazu führen, dass auf das Privatvermögen eine Steuerbelastung in Höhe von 80 Prozent entfällt. Das ist keinesfalls der schlimmste, unwahrscheinliche Fall, sondern entspricht einer Steuerbelastung des Privatvermögens in Höhe von 30 Prozent (Spitzensteuersatz bei Steuerklasse I, Kinder und Ehegatte).

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