Wir haben vernommen, dass die aktuelle Rechtsprechung wieder Verträge mit 1 Prozent Todesfallschutz erlaubt. Stimmt das?
DR. DANIEL WELKER: Das ist richtig. Die aktuelle Rechtsprechung hat sich – wieder einmal – mit der Frage der steuerlichen Anerkennung von (fondsgebundenen) Lebensversicherungen auseinandergesetzt. Das Ergebnis dieses aktuellen Verfahrens des Bundesfinanzhofs, des BFH, ist, dass es nun Rechtssicherheit gibt bezüglich der Frage, unter welchen Bedingungen ein reduzierter Todesfallschutz ebenfalls zu einem steuerlich anerkannten Lebensversicherungsvertrag führt.