Dr. Friederike Brühl
Rechtsanwältin und Partnerin bei K&L Gates. Ihr Spezialgebiet ist die rechtliche Beratung von Kunstsammlern/-händlern, Museen und Stiftungen vom Vertragsrecht über die Prozessführung bis hin zur Vermögensstrukturierung. Sie hat einen Lehrauftrag für das Seminar „Kunst und Recht“ an der Freien Universität Berlin und ist Autorin des deutschen Kapitels im 2013 bei ThomsonReuters erschienenen Art Collecting. Legal Handbook.

In der Tagespresse ist die Rede von dem betrügerischen Kunstberater Helge Achenbach, dem Fälscher Wolfgang Beltracchi und Naziraubkunst aus der Sammlung Gurlitt. Ist Investieren in Kunst riskanter als Investieren in andere Vermögenswerte?

Dr. Friederike Gräfin von Brühl: Betrogen werden kann man bei jeder Investition, egal ob man in Kunst, Immobilien oder einen VW mit Dieselmotor investiert. Ich sehe im Kunstmarkt weder ein besonders verschärftes Kriminalitätspotential noch halte ich Kunstkäufe perse für riskanter als andere Käufe. Man muss sich nur dessen bewusst sein, dass der Kunstmarkt besondere Spielregeln hat, und dass Kunst als Vermögensklasse andere Risiken birgt als andere Vermögensklassen.

Was für Risiken sind das? Dr. Friederike Gräfin von Brühl: Man sollte sich zunächst einmal des Risikos bewusst sein, dass Kunstwerke gefälscht oder gestohlen sein können. Je nach dem, in welchem Marktsegment man unterwegs ist, können die Risiken im Übrigen sehr unterschiedlich sein. Bei zeitgenössischer Kunst wird zum Beispiel oft unterschätzt, dass man beim Kauf die Dauerhaftigkeit und Restaurierbarkeit der erworbenen Werke im Blick behalten sollte. Beim Erwerb von Antiken muss man vor allem auf kulturgüterschutzrechtliche Risiken achten, also prüfen, ob die Werke aus illegalen Raubgrabungen stammen oder unter Verletzung ausländischer Exportverbote über die Landesgrenzen gebracht wurden.

Das Interview „Das ABC der Kunstkaufverträge“ führte Maximilian Kleyboldt vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V.

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