Stefan Skulesch
Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar, SKW Schwarz Rechtsanwälte, Frankfurt am Main

Herr Skulesch, welche Möglichkeiten hat ein Erblasser, seine Nachfolge zu regeln?

Stefan Skulesch: Die schlechteste Möglichkeit ist, er regelt gar nichts. In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, mit allen möglicherweise unerwünschten gesetzlichen Effekten wie umfangreiche und unflexible Miterbengemeinschaften. Der Erblasser kann aber auch ein einfaches privatschriftliches Testament verfassen, er kann ein Testament durch Erklärung vor einem Notar errichten, oder er kann mit anderen Personen zusammen einen notariellen Erbvertrag schließen. Letzterer hat den Charme, wechselbezügliche Verfügungen treffen zu können. Das sind solche, die der Vertragspartner nach dem Tod des Erstversterbenden nicht mehr ohne Weiteres aufheben oder ändern kann.

kompletten Artikel als PDF downloaden

 

Vermögende Privatpersonen in der Krise
„Was beobachten Sie aktuell bei vermögenden Personen und Unternehmerfamilien? Wenn man sich die letzten Jahre anschaut, schlittern wir von einer Krise in die nächste. Sicherlich geht das auch ...
Globale Mobilität der Gesellschafter von Familienunternehmen als Herausforderung für die Beratungspraxis
Der Gesellschafterkreis der Familienunternehmen wird immer internationaler. Nachfolgende Generationen besuchen ausländische Schulen und Universitäten, andere Familienmitglieder möchten ihren...
Neuerungen auf dem Gebiet der Personengesellschaften zum 1. Januar 2024 – das MoPeG und die Auswirkungen für die Beratungspraxis
Ich habe gehört, zum 1. Januar 2024 sollen Neuerungen auf dem Gebiet der Personengesellschaften in Kraft treten. Herr Dr. Wanka, können Sie uns dazu etwas sagen? DR. SVEN WANKA: Aber ja! Das B...

Privacy Preference Center