Herr Skulesch, welche Möglichkeiten hat ein Erblasser, seine Nachfolge zu regeln?
Stefan Skulesch: Die schlechteste Möglichkeit ist, er regelt gar nichts. In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, mit allen möglicherweise unerwünschten gesetzlichen Effekten wie umfangreiche und unflexible Miterbengemeinschaften. Der Erblasser kann aber auch ein einfaches privatschriftliches Testament verfassen, er kann ein Testament durch Erklärung vor einem Notar errichten, oder er kann mit anderen Personen zusammen einen notariellen Erbvertrag schließen. Letzterer hat den Charme, wechselbezügliche Verfügungen treffen zu können. Das sind solche, die der Vertragspartner nach dem Tod des Erstversterbenden nicht mehr ohne Weiteres aufheben oder ändern kann.
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