Stefan Skulesch
Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar, SKW Schwarz Rechtsanwälte, Frankfurt am Main

Herr Skulesch, was überwiegt in Ihrer Praxis: Mandanten, die mit dem konkreten Beratungsanliegen Güterstandsschaukel zu Ihnen kommen, oder solche, die Sie auf das Gestaltungselement hinweisen, ohne dass sie jemals davon gehört haben?
Nach meiner Erfahrung hält sich das tatsächlich die Waage. Eine Reihe von Mandanten sprechen mich auf das Thema an, weil sie entweder von ihrem Steuerberater auf das Thema aufmerksam gemacht wurden oder auf sonstigem Wege schon mal etwas – terminologisch nicht ganz korrekt – von einer „Zugewinnschaukel“ oder „Eheschaukel“ gehört haben. Wieder andere spreche ich direkt auf das Gestaltungselement an …

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