Jens Reichow
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Welches Ziel verfolgt der Gesetzgeber bei der Umsetzung von IDD und MiFID II?

Jens Reichow: Bislang gab es für Versicherungspolicen und Finanzanlagen unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen.

Gleichwohl ist die Interessenlage jedoch oftmals vergleichbar. Ziel des Gesetzgebers ist es daher, eine Angleichung der gesetzlichen Regelungssysteme zu erreichen.

Ist ihm dies gelungen?

Jens Reichow: Weitestgehend schon. Gerade im Bereich der Beratungs- und Aufklärungspflichten, insbesondere hinsichtlich der Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung,

erfolgte eine Angleichung. Allerdings gibt es nach wie vor einige Unterschiede hinsichtlich der Vermittlung von Fondspolicen nach IDD und der Vermittlung von Finanzanlagen

nach MiFID II.

Welche Unterschiede gibt es noch?

Jens Reichow: Unterschiede bestehen nach wie vor bei der Frage, wann der Vermittler eine Vergütung vom Produktgeber annehmen darf. Darf bei der Vermittlung einer Fondspolice die Qualität der Beratung

und Vermittlung durch die Zahlung der Vergütung nicht verschlechtert werden, so muss die Vergütung bei der Vermittlung von Finanzanlagen die Beratung verbessern. Der Maßstab ändert sich also.

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