Stefan Skulesch
Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar, SKW Schwarz Rechtsanwälte, Frankfurt am Main

Herr Skulesch, wann empfehlen Sie Ihren Mandanten üblicherweise, im Rahmen einer Nachfolgeplanung über die Errichtung einer Familienholding nachzudenken?

Stefan Skulesch: Eine Familienholding dient dem Zweck, das Vermögen der Familie in einer einheitlichen Organisationsstruktur zu bündeln und die Beteiligung der einzelnen Familienmitglieder sozusagen „vor die Klammer“ zu ziehen. Hierfür kann es ja nach Einzelfall eine Vielzahl von rechtlichen und steuerlichen Gründen geben. Etwa das Bestehen einer Vielzahl von Erbberechtigten, das Bedürfnis, die Vermögensverwaltung in einzelnen Händen zu konzentrieren, oder die Nutzung der gesetzlichen Steuervorteile.

Welches ist nach Ihrer Erfahrung der Hauptanwendungsfall der Familienholding?

Stefan Skulesch: Üblicherweise verwendet man eine Familienholding in den Fällen, in denen ein nur schwer teilbarer Nachlass „droht“, etwa bei Immobilien- oder Unternehmensvermögen. Aufgrund der Besonderheiten des Immobilienvermögens liegt aber hier sicher der Hauptanwendungsfall.

kompletten Artikel als PDF downloaden

Chancen und Herausforderungen der Beteiligung Minderjähriger an Familienpools
Familienpools ermöglichen die steueroptimierte Übertragung von Vermögen auf nachfolgende Generationen. Doch wie funktioniert die Beteiligung Minderjähriger rechtlich? Stephan Pulvermacher und Cedric Huber erklären die Besonderheiten bei Schenkungen und die Rolle von Ergänzungspflegern.
Das Familienheim im Fokus – ein Zuhause über mehrere Generationen
Das Familienheim bietet großes Gestaltungspotenzial für die Vermögensnachfolge. Françoise Dammertz und René Udwari erklären die steuerlichen Begünstigungen, Unterschiede zwischen Schenkung und Erbe sowie praktische Gestaltungsmöglichkeiten.
Jahressteuergesetz 2024 – des Vermögenden Freud und Leid
Das Jahressteuergesetz 2024 bringt wichtige Änderungen für Kapitalanleger. Dr. Maren Gräfe und Ellen Ashauer-Moll erklären die neuen Regelungen zur Wegzugsbesteuerung, Investmentfonds-Teilfreistellung und Erbschaftsteuer-Erleichterungen.

Privacy Preference Center