nfep-Experteninterview:
Der Gesetzgeber hat noch kurz vor der Sommerpause die Besteuerung von Personengesellschaften reformiert und im Schnelldurchlauf ein Optionsmodell eingeführt. Was hat es damit auf sich?
JÖRG SCHRADE: Mit der Einführung des Optionsmodells sollen die Nachteile der Personengesellschaftsbesteuerung beseitigt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Personengesellschaft soll gestärkt werden.
Bisher werden Personengesellschaften einkommensteuerlich transparent behandelt, d.h. die Einkünfte werden den Gesellschafterinnen bzw. den Gesellschaftern zugerechnet und sind von diesen mit dem persönlichen (progressiven) Steuersatz von bis zu effektiv 46,9 Prozent zu versteuern. Dies gilt zunächst einmal unabhängig davon, ob …