Nachdem es um die Stiftungsrechtsreform seit über zwei Jahren sehr still war, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 28. September einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vorgelegt. Im Interview erläutert Dr. Dirk Schauer, Rechtsanwalt bei CMS in Stuttgart und spezialisiert auf die Beratung in den Bereichen Nachfolge, Vermögen und Stiftungen, die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfs.
Herr Dr. Schauer, was sind die Kernbestandteile des Referentenentwurfs?
DR. DIRK SCHAUER: Der Referentenentwurf ist auf eine umfassende Vereinheitlichung des deutschen Stiftungsrechts auf Bundesebene ausgerichtet.
Das Stiftungszivilrecht soll im BGB – im Bürgerlichen Gesetzbuch – konzentriert werden, sodass wesentliche Bestandteile der 16 Landesstiftungsgesetze obsolet werden würden. Besonders hervorzuheben sind — eine umfangreiche, eigenständigere Kodifizierung des Stiftungsrechts insbesondere in den Bereichen Stiftungsorgane sowie Stiftungsvermögen und dessen Verwaltung.