Jörg Seifart
geschäftsführender Gesellschafter, GfdS Gesellschaft für das Stiftungswesen m.b.H. – ein überregionales Multi Foundation Office mit Sitz in Düsseldorf

Herr Seifart, unter Finanzplanern geht die Diskussion angesichts der Situation auf dem Finanzmarkt um, wie sinnvolle Ansätze für Stiftungsgründungen aussehen können.Und gleich hinterhergefragt: Was ist aus Ihrer Sicht, der Sicht des Praktikers, an dem Thema Verbrauchsstiftungen dran?

Jörg Seifart: Fangen wir mit dem ersten Teil Ihrer Frage an und gestatten Sie mir ein wenig auszuholen, welche Herausforderungen es auf dem Kapitalmarkt für Stiftungen gibt. Ausgehend von der Definition aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch werden Stiftungen nur anerkannt, wenn sie für die Ewigkeit gegründet sind. Gleiches gilt für die Überlebensfähigkeit – faktisch, finanzplanerisch und juristisch – von Stiftungen in Deutschland, wenn sie, ohne behördliche Sanktionen befürchten zu müssen, dauerhaft existieren wollen. Das erkennen Sie am Gesetzestext. Dort heißt es, dass Stiftungen ihren Zweck dauerhaft mit den Erträgen des Vermögens umsetzen können müssen. Anderenfalls muss die Behörde von ihrem Anerkennungsvorbehalt Gebrauch machen und die Gründung der Stiftung ablehnen.

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