nfep-Expertengespräch:
Lieber Herr Professor Bron, mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz, dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie, wurde jüngst eine Neuregelung der deutschen Wegzugsbesteuerung beschlossen. Was haben wir uns hierunter vorzustellen und was bewirkt die Neuregelung?
Bei einem Wegzug aus Deutschland wird nach der Norm des § 6 AStG die Wegzugsbesteuerung grundsätzlich ausgelöst, wenn die bzw. der wegziehende Steuerpflichtige i.S.d. § 17 EStG, mithin zu mindestens 1 Prozent, an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Der wegziehende Gesellschafter wird für Zwecke der Wegzugsbesteuerung so behandelt, als habe er seine Beteiligung zum gemeinen Wert, also …