Maren Gräfe
LL.M., Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, Leitung Unternehmerfamilien & Family Offices, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Sehr geehrte Frau Dr. Gräfe, Mitte 2016 ist ein neues Erbschaftsteuergesetz in Kraft getreten. Warum sollten sich Unternehmerfamilien Ihrer Meinung nach mit diesem Thema beschäftigen? Die meisten Familien haben ja noch vor Inkrafttreten der Reform ihre Anteile an die nächste Generation übertragen.

Dr. Maren Gräfe: Dieses Argument höre ich immer wieder. Aber das bedeutet nicht, dass es für diese Familien keinen Handlungsbedarf gibt.

Die Erbschaftsteuerreform war nicht die erste und wird auch sicherlich nicht die letzte sein. Aber derzeit spielen wir mit diesem Schiedsrichter. Festzuhalten ist, dass die Regelungen, die seit Mitte 2016 für die Unternehmensübergaben gelten, den – geplanten und ungeplanten – Generationswechsel in Unternehmen deutlich erschweren und zu einer immensen und teilweise existenzbedrohenden Liquiditätsbelastung werden können.

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