Stephan Scherer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht/Fachanwalt für Erbrecht SZA Schilling, Zutt & Anschütz, Rechtsanwalts AG

Der Bundesrat hatte sich im letzten Jahr für eine Änderung des Jahressteuergesetzes 2013 ausgesprochen. Er wollte die so genannte Cash-GmbH in ihrer Gestaltungsfreiheit beschränken. Wir sprachen über dieses Thema und die mögliche Wiedereinführung der Vermögensteuer mit Dr. Stephan Scherer von der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz – im Nachgang zu der Abendveranstaltung vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V.

Herr Dr. Scherer, welchen Reiz hatte es bislang, sein Privatvermögen beispielsweise in eine GmbH zu überführen?

Jenseits der Freibeträge erfährt das Privatvermögen bei einer Vermögensübertragung praktisch keine Vergünstigung aus erb- und schenkungsteuerlicher Sicht. Wenn ein Unternehmer sein Privatvermögen in Form von Festgeld, Spareinlagen, Bargeld oder Geldforderungen hingegen zum Beispiel in eine GmbH einbrachte, konnte sein Vermögen unter bestimmten weiteren Prämissen eine Steuerverschonung von 85 oder gar 100 Prozent erfahren.

kompletten Artikel als PDF downloaden

Financial Life Planning: die nächste Stufe der Finanzplanung
In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Ansichten und Standards bezüglich dessen, was gute Finanzdienstleistung ausmacht, erheblich verändert. Und dieser Wandel wird sich fortsetzen. Lieber Se...
Bedeutung und Management von Verhaltensrisiken im Zusammenhang mit Familienvermögen. Wie kann Digitalisierung helfen?
Herr von Eynern, Familienverbünde, die sich ein gemeinsames Vermögen teilen wie in Familienunternehmen oder Family Offices – sind interessante Kunden für Finanz- und Erbschaftsplaner. Wo liegen d...
Die Güterstandsschaukel – Mythos und Gestaltungsinstrument
Herr Skulesch, was überwiegt in Ihrer Praxis: Mandanten, die mit dem konkreten Beratungsanliegen Güterstandsschaukel zu Ihnen kommen, oder solche, die Sie auf das Gestaltungselement hinweisen, ohne ...

Privacy Preference Center