Ich habe gehört, zum 1. Januar 2024 sollen Neuerungen auf dem Gebiet der Personengesellschaften in Kraft treten. Herr Dr. Wanka, können Sie uns dazu etwas sagen?
DR. SVEN WANKA: Aber ja! Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes für ein modernisiertes Personengesellschaftsrecht, kurz gesagt das MoPeG, bereits im Jahr 2021 beschlossen. Das MoPeG wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten und beschäftigt uns jetzt schon sehr. Das grundlegende Reformvorhaben zielt dabei darauf ab, das Zivilrecht der Personengesellschaft und insbesondere der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der GbR, an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens anzupassen und insbesondere die Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte gesetzlich zu verankern.
Was genau wurde beschlossen? Sie meinten, es gebe Änderungen insbesondere bei der
Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Können Sie das genauer ausführen?