Quo vadis, Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch 2014 über die Rechtmäßigkeit der Erbschaftund Schenkungsteuer in ihrer aktuellen Gesetzesfassung urteilen. Das Urteil wird mit Spannung erwartet. Das Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner sprach mit Dr. Eike Cornelius, Leiter Estate Planning der BHF Bank, über die möglichen Folgen des Urteils und darüber, welche Gestaltungsmöglichkeiten sich aktuell noch daraus ergeben.
Der Bundesfinanzhof hat im November letzten Jahres den Steuerbescheid an die Erbin einer lebenslangen Rente ausgesetzt – mit dem Hinweis auf das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Was macht diesen Vorgang so besonders?
Dr. Eike Cornelius: Nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Steuergesetz des Bundes verwerfen.
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Zukunft der Cash GmbH und Wiedereinführung der Vermögensteuer
Der Bundesrat hatte sich im letzten Jahr für eine Änderung des Jahressteuergesetzes 2013 ausgesprochen. Er wollte die so genannte Cash-GmbH in ihrer Gestaltungsfreiheit beschränken. Wir sprachen über dieses Thema und die mögliche Wiedereinführung der Vermögensteuer mit Dr. Stephan Scherer von der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz – im Nachgang zu der Abendveranstaltung vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V.
Herr Dr. Scherer, welchen Reiz hatte es bislang, sein Privatvermögen beispielsweise in eine GmbH zu überführen?
Jenseits der Freibeträge erfährt das Privatvermögen bei einer Vermögensübertragung praktisch keine Vergünstigung aus erb- und schenkungsteuerlicher Sicht. Wenn ein Unternehmer sein Privatvermögen in Form von Festgeld, Spareinlagen, Bargeld oder Geldforderungen hingegen zum Beispiel in eine GmbH einbrachte, konnte sein Vermögen unter bestimmten weiteren Prämissen eine Steuerverschonung von 85 oder gar 100 Prozent erfahren.
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Wie Family Offices, Anwälte und Berater voneinander profitieren
Die Ansprüche an eine qualifizierte Vermögensberatung im Spannungsfeld zwischen vertrieblichen, fachlichen und regulatorischen Anforderungen sind überaus enorm. Sie bedürfen einer klaren Strukturierung und schöpfen die dazu notwendige Transparenz aus dafür spezialisierten Expertennetzwerken. (Red.)
Die Qualität der Beratung und die Weiterbildung stellen wesentliche Erfolgsfaktoren beziehungsweise Abgrenzungsmerkmale im Wettbewerb um Privatkunden dar. Die Finanz- und Vermögensberater stehen vor der Herausforderung, sich den neuen Anforderungen in der Branche zu stellen.
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