Unternehmensnachfolge im Mittelstand: Last oder Lust?

Herr Koerber, warum fällt Familienunternehmern das „Loslassen“ eigentlich so schwer?

Nils Koerber: Die Antwort ist bei jedem Übergeber einer Firma vielschichtig und individuell. Was wir in unserer täglichen Arbeit mehrheitlich feststellen können, sind drei wesentliche Hintergründe.

1) Dem älteren Unternehmer fehlt ein neues Ziel. Eine Vision von einem neuen Leben nach dem Unternehmen, die ihn motiviert, diesen Schritt zu gehen.

2) Egal ob ich meine Firma verkaufe oder meine Kinder die Nachfolge übernehmen: Viele Entscheider fühlen sich mit der Nachfolgefrage auch selbst infrage gestellt.

3) Fehlende oder lückenhafte Vorsorge machen es besonders den Inhabern kleinerer Unternehmungen schwer, genügend Einkünfte für den neuen Lebensabschnitt zur Verfügung zu haben.

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Digitalisierung – Bedrohung oder Chance?

Herr Dr. Sachse, angenommen, ich arbeite als Relationship Manager im Wealth Management. Werde ich mir in zehn Jahren überlegen, besser Informatik studiert zu haben?

Dr. Holger Sachse: Nein. Aber ich glaube, dass sich die Aufgaben eines Relationship Managers in den nächsten zehn Jahren verändern werden. Wir nennen das „Bionik“. Wir glauben an die Parallelität von Technischem und Humanem im Angebot.

Wie stellt sich das konkret dar?

Dr. Holger Sachse: Das Profil des Beraters wird sich ändern. Der Kunde wird erwarten, dass der Berater einen höheren Informationsgrad über den Kunden mitbringt. Es stehen sehr viele Informationen durch die Transaktionshistorie zur Verfügung. Der Kunde wird erwarten, dass der Berater davon Kenntnis hat und die digitalen Spuren in ein adäquates Beratungsangebot übersetzt.

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Grundlegender Wandel der Fondsbesteuerung durch das Investment-Steuer-Reformgesetz

Maximilian Kleyboldt vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V. sprach im Rahmen der Reihe „Experteninterviews“ mit Dr. Dirk Niedling, Partner im Steuerberatungsbereich der KPMG AG in Frankfurt am Main. Dr. Niedling berät national und international tätige Mandanten zu Treasury-nahen Steuerfragen bei der Konzernfinanzierung, bei Absicherungsstrategien, Kapitalmarkttransaktionen, Kapitalanlageprodukten und im Bereich des Investmentsteuerrechts.

Vor seiner Tätigkeit bei der KPMG war er langjährig bei einem großen deutschen Kreditinstitut mit Schwerpunkt im Bereich der strategischen Steuerplanung beschäftigt.

Was ist der Hintergrund einer so tiefgreifenden Steuerreform für Investmentfonds und deren Anleger?

Dr. Dirk Niedling: Die Bestrebungen zur Neuausrichtung des Investmentsteuerrechts reichen in das Jahr 2011 zurück und basieren auf verschiedenen Überlegungen. Derzeit sind für einen In-vestmentfonds bis zu 33 verschiedene Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Es war an der Zeit, das zunehmend komplexe und damit fehleranfällige Investmentsteuergesetz einer Revision zu unterziehen. Die der Fehleranfälligkeit geschuldeten bestehenden Berichtigungsmechanismen widersprechen der Steuergerechtigkeit oder sind ineffizient. Das aktuelle Fondssteuerrecht steht ferner für Verstöße gegen europarechtliche Vorgaben bei der Dividendenbesteuerung und für die nachteilige Behandlung ausländischer Fondsvermögen. Schließ-ich bot der Komplexitätsgrad eine große Spielwiese für Steuergestaltungen, die von Finanzverwaltung und Gesetzgeber nicht länger geduldet werden.

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Liquide und regulierte alternative Investments (Hedgefonds) in der Asset Allokation

Maximilian Kleyboldt vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V. sprach im Rahmen der Reihe „Experteninterviews“ mit Kepler Partners LLP, ein Research-und Marketing-Spezialist im Bereich für Alternative-UCITS. Das Unternehmen bietet institutionellen Investoren durch ihre Datenbank Absolute Hedge (www. absolutehegde.com) Expertise im Bereich Single/Multi Manager Alternative Investments. Georg Reutter, CFA, ist Leiter des Alternative Investment Research bei Kepler Partners LLP in London. Roland G. Schulz ist im Sommer 2015 zu Kepler Partners LLP gestoßen. Er verantwortet den Aufbau der Geschäftsaktivitäten in Kontinental-Europa. Herr Schulz ist seit fast 20 Jahren im Bereich der alternativen Anlagen tätig.

In Deutschland haben Hedgefonds ein schlechtes Image. Was sind die Argumente, die diesen Vorurteilen gegenüberstehen?

Kepler Partners LLP: Vielleicht sollte man die Frage umdrehen: Warum nehmen die Volumina von Hedgefonds und alternativen Anlageprodukten allgemein stetig zu? Warum sind auch in Deutschland viele professionelle Investoren in diesem Segment investiert? Eine Grundsatzdebatte zu diesem Thema wird sicherlich aus ideologischen Gründen kein Ergebnis hervorbringen.

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Das ABC der Kunstkaufverträge

In der Tagespresse ist die Rede von dem betrügerischen Kunstberater Helge Achenbach, dem Fälscher Wolfgang Beltracchi und Naziraubkunst aus der Sammlung Gurlitt. Ist Investieren in Kunst riskanter als Investieren in andere Vermögenswerte?

Dr. Friederike Gräfin von Brühl: Betrogen werden kann man bei jeder Investition, egal ob man in Kunst, Immobilien oder einen VW mit Dieselmotor investiert. Ich sehe im Kunstmarkt weder ein besonders verschärftes Kriminalitätspotential noch halte ich Kunstkäufe perse für riskanter als andere Käufe. Man muss sich nur dessen bewusst sein, dass der Kunstmarkt besondere Spielregeln hat, und dass Kunst als Vermögensklasse andere Risiken birgt als andere Vermögensklassen.

Was für Risiken sind das? Dr. Friederike Gräfin von Brühl: Man sollte sich zunächst einmal des Risikos bewusst sein, dass Kunstwerke gefälscht oder gestohlen sein können. Je nach dem, in welchem Marktsegment man unterwegs ist, können die Risiken im Übrigen sehr unterschiedlich sein. Bei zeitgenössischer Kunst wird zum Beispiel oft unterschätzt, dass man beim Kauf die Dauerhaftigkeit und Restaurierbarkeit der erworbenen Werke im Blick behalten sollte. Beim Erwerb von Antiken muss man vor allem auf kulturgüterschutzrechtliche Risiken achten, also prüfen, ob die Werke aus illegalen Raubgrabungen stammen oder unter Verletzung ausländischer Exportverbote über die Landesgrenzen gebracht wurden.

Das Interview „Das ABC der Kunstkaufverträge“ führte Maximilian Kleyboldt vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V.

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Weiterbildung und Netzwerke sind wichtige Rohstoffe unserer Zeit

Um heute im Wettbewerb mit anspruchsvollen Kunden im Private Banking und der Finanzdienstleistungsbranche erfolgreich zu sein, braucht es mehr als reine Wertpapierexpertise.

Die Ansprüche an eine qualifizierte Vermögensberatung im Spannungsfeld zwischen vertrieblichen, fachlichen und regulatorischen Anforderungen sind enorm. Hochwertige Kundenberatung bedarf einer klaren Strukturierung und bedient sich aus dafür spezialisierten Expertennetzwerken. Die „Qualität der Beratung“, die „ständige Weiterbildung“ und „persönliche Netzwerke“ stellen wesentliche Erfolgsfaktoren und Abgrenzungsmerkmale im Wettbewerb um Privatkunden dar.

Im Finanzdienstleistungssektor stellen die Ausbildung zum Certified Financial Planner (CFP) und/oder zum Certified Foundation and Estate Planner (CFEP) die höchsten und angesehensten Abschlüsse dar. Nicht nur national, auch international gehören Personen mit diesen Zertifikaten der Elite an. Das CFP- und CFEP-Zertifikat sind Ausdruck höchster Qualifikation und bieten ein gutes Grundfundament, um erfolgreich zu sein.

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Lehren aus dem Fall Hoeneß

Anfang März wurde Fußballmanager Uli Hoeneß vom Landgericht München wegen Steuerhinterziehung - aufgrund einer verunglückten Selbstanzeige - zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Maximilian Kleyboldt vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V. sprach mit Martin H. Seevers, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei EY Law (Ernst & Young), über die Auswirkungen des Verfahrens auf die Selbstanzeigeberatung deutscher Anleger mit unversteuertem Auslandsvermögen.

Im ersten Halbjahr 2014 gingen bei den Steuerbehörden über 22.000 Selbstanzeigen ein. Ist dieser Boom durch den „Fall Hoeneß“ zu erklären?

Martin Seevers: Das ist sicher ein Grund. Zudem drängen die Banken in der Schweiz, Liechtenstein, Österreich und Luxemburg ihre Kunden derzeit verstärkt in die Selbstanzeige, um sich vor Haftungs- und Reputationsrisiken zu schützen.

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Quo vadis, Erbschaft- und Schenkungsteuer?

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch 2014 über die Rechtmäßigkeit der Erbschaftund Schenkungsteuer in ihrer aktuellen Gesetzesfassung urteilen. Das Urteil wird mit Spannung erwartet. Das Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner sprach mit Dr. Eike Cornelius, Leiter Estate Planning der BHF Bank, über die möglichen Folgen des Urteils und darüber, welche Gestaltungsmöglichkeiten sich aktuell noch daraus ergeben.

Der Bundesfinanzhof hat im November letzten Jahres den Steuerbescheid an die Erbin einer lebenslangen Rente ausgesetzt – mit dem Hinweis auf das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Was macht diesen Vorgang so besonders?

Dr. Eike Cornelius: Nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Steuergesetz des Bundes verwerfen.

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Zukunft der Cash GmbH und Wiedereinführung der Vermögensteuer

Der Bundesrat hatte sich im letzten Jahr für eine Änderung des Jahressteuergesetzes 2013 ausgesprochen. Er wollte die so genannte Cash-GmbH in ihrer Gestaltungsfreiheit beschränken. Wir sprachen über dieses Thema und die mögliche Wiedereinführung der Vermögensteuer mit Dr. Stephan Scherer von der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz – im Nachgang zu der Abendveranstaltung vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V.

Herr Dr. Scherer, welchen Reiz hatte es bislang, sein Privatvermögen beispielsweise in eine GmbH zu überführen?

Jenseits der Freibeträge erfährt das Privatvermögen bei einer Vermögensübertragung praktisch keine Vergünstigung aus erb- und schenkungsteuerlicher Sicht. Wenn ein Unternehmer sein Privatvermögen in Form von Festgeld, Spareinlagen, Bargeld oder Geldforderungen hingegen zum Beispiel in eine GmbH einbrachte, konnte sein Vermögen unter bestimmten weiteren Prämissen eine Steuerverschonung von 85 oder gar 100 Prozent erfahren.

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Wie Family Offices, Anwälte und Berater voneinander profitieren

Die Ansprüche an eine qualifizierte Vermögensberatung im Spannungsfeld zwischen vertrieblichen, fachlichen und regulatorischen Anforderungen sind überaus enorm. Sie bedürfen einer klaren Strukturierung und schöpfen die dazu notwendige Transparenz aus dafür spezialisierten Expertennetzwerken. (Red.)

Die Qualität der Beratung und die Weiterbildung stellen wesentliche Erfolgsfaktoren beziehungsweise Abgrenzungsmerkmale im Wettbewerb um Privatkunden dar. Die Finanz- und Vermögensberater stehen vor der Herausforderung, sich den neuen Anforderungen in der Branche zu stellen.

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