Neue Möglichkeiten im Financial Planning: digitale Immobilieninvestments

Herr Dr. Wilhelm, was sind digitale Immobilieninvestments?

Dr. Oliver Wilhelm: Lassen Sie mich dazu kurz ausholen. Immobilien gehören nach wie vor zu den interessantesten Investitionsmöglichkeiten, gerade in Zeiten niedriger Zinsen gelten sie als wertstabil und erzielen solide Renditen. Doch genau hier liegt das Problem für viele Privatanleger, denn wegen der ungebrochenen Nachfrage sind die Preise für Wohnungen und Häuser hoch. Vor allem in attraktiven Lagen war der Zugang zu renditestarken Objekten daher bislang oftmals nur institutionellen oder sehr vermögenden Investoren vorbehalten. Eine neue digitale Anlageoption, welche die Immobilie flexibel investierbar macht – das digitale Crowdinvesting für Immobilien – war der Ursprung, damit eine deutlich größere Zielgruppe Zugang bekommt.

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Steuerliche Folgen bei Investments in Kryptowährungen

Herr Seidel, würden Sie jetzt in Kryptowährungen investieren?

Karsten Seidel: Herr Kleyboldt, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich dazu nichts sagen kann. Ich beschäftige mich mit den steuerlichen Konsequenzen für Privatinvestoren. Investmentempfehlungen sind doch eher Ihr Beritt.

Also gut. Aber die steuerlichen Konsequenzen dürften für private Investoren insgesamt überschaubar sein.

Karsten Seidel: Das ist zum Teil richtig, weil in diesem Zusammenhang nur wenige steuerliche Vorschriften für den Privatinvestor relevant werden. Bei der Anwendung dieser Vorschriften auf Kryptowährungen bestehen im Detail aber teilweise noch erhebliche Unsicherheiten. Um steuerliche Konsequenzen überhaupt ermitteln zu können, muss erst einmal geklärt werden, was Kryptowährungen überhaupt sind. Klären Sie unsere Leser bitte auf. Karsten Seidel: Je nach Lebensbereich werden unterschiedliche Qualifikationen der Kryptowährungen vorgenommen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht versteht Kryptowährungen als Rechnungseinheit und damit als Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes. Daraus leitet sie Erlaubnisvorbehalte und Eingriffsbefugnisse her. Der Europäische Gerichtshof hat in einem rein umsatzsteuerrechtlichen Zusammenhang die Kryptowährungen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt. Die Community hat das natürlich erfreut, weil damit eine Umsatzsteuerfreiheit beim Einsatz von respektive beim Handel mit Kryptowährungen einhergeht. Kryptowährungen sind aber kein Geld im Sinne einer gesetzlichen Währung. Es fehlt am Annahmezwang. Ein Gläubiger ist nicht verpflichtet, seine Forderung durch Kryptowährung befriedigen zu lassen. Das Bilanzsteuerrecht erfasst Kryptowährungen zumindest als aktivierungsfähige Vermögensgegenstände.

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IDD und MiFID II: Unterschiede trotz Angleichung

Welches Ziel verfolgt der Gesetzgeber bei der Umsetzung von IDD und MiFID II?

Jens Reichow: Bislang gab es für Versicherungspolicen und Finanzanlagen unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen.

Gleichwohl ist die Interessenlage jedoch oftmals vergleichbar. Ziel des Gesetzgebers ist es daher, eine Angleichung der gesetzlichen Regelungssysteme zu erreichen.

Ist ihm dies gelungen?

Jens Reichow: Weitestgehend schon. Gerade im Bereich der Beratungs- und Aufklärungspflichten, insbesondere hinsichtlich der Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung,

erfolgte eine Angleichung. Allerdings gibt es nach wie vor einige Unterschiede hinsichtlich der Vermittlung von Fondspolicen nach IDD und der Vermittlung von Finanzanlagen

nach MiFID II.

Welche Unterschiede gibt es noch?

Jens Reichow: Unterschiede bestehen nach wie vor bei der Frage, wann der Vermittler eine Vergütung vom Produktgeber annehmen darf. Darf bei der Vermittlung einer Fondspolice die Qualität der Beratung

und Vermittlung durch die Zahlung der Vergütung nicht verschlechtert werden, so muss die Vergütung bei der Vermittlung von Finanzanlagen die Beratung verbessern. Der Maßstab ändert sich also.

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Unternehmensnachfolge im Mittelstand: Last oder Lust?

Herr Koerber, warum fällt Familienunternehmern das „Loslassen“ eigentlich so schwer?

Nils Koerber: Die Antwort ist bei jedem Übergeber einer Firma vielschichtig und individuell. Was wir in unserer täglichen Arbeit mehrheitlich feststellen können, sind drei wesentliche Hintergründe.

1) Dem älteren Unternehmer fehlt ein neues Ziel. Eine Vision von einem neuen Leben nach dem Unternehmen, die ihn motiviert, diesen Schritt zu gehen.

2) Egal ob ich meine Firma verkaufe oder meine Kinder die Nachfolge übernehmen: Viele Entscheider fühlen sich mit der Nachfolgefrage auch selbst infrage gestellt.

3) Fehlende oder lückenhafte Vorsorge machen es besonders den Inhabern kleinerer Unternehmungen schwer, genügend Einkünfte für den neuen Lebensabschnitt zur Verfügung zu haben.

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Digitalisierung – Bedrohung oder Chance?

Herr Dr. Sachse, angenommen, ich arbeite als Relationship Manager im Wealth Management. Werde ich mir in zehn Jahren überlegen, besser Informatik studiert zu haben?

Dr. Holger Sachse: Nein. Aber ich glaube, dass sich die Aufgaben eines Relationship Managers in den nächsten zehn Jahren verändern werden. Wir nennen das „Bionik“. Wir glauben an die Parallelität von Technischem und Humanem im Angebot.

Wie stellt sich das konkret dar?

Dr. Holger Sachse: Das Profil des Beraters wird sich ändern. Der Kunde wird erwarten, dass der Berater einen höheren Informationsgrad über den Kunden mitbringt. Es stehen sehr viele Informationen durch die Transaktionshistorie zur Verfügung. Der Kunde wird erwarten, dass der Berater davon Kenntnis hat und die digitalen Spuren in ein adäquates Beratungsangebot übersetzt.

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Grundlegender Wandel der Fondsbesteuerung durch das Investment-Steuer-Reformgesetz

Maximilian Kleyboldt vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V. sprach im Rahmen der Reihe „Experteninterviews“ mit Dr. Dirk Niedling, Partner im Steuerberatungsbereich der KPMG AG in Frankfurt am Main. Dr. Niedling berät national und international tätige Mandanten zu Treasury-nahen Steuerfragen bei der Konzernfinanzierung, bei Absicherungsstrategien, Kapitalmarkttransaktionen, Kapitalanlageprodukten und im Bereich des Investmentsteuerrechts.

Vor seiner Tätigkeit bei der KPMG war er langjährig bei einem großen deutschen Kreditinstitut mit Schwerpunkt im Bereich der strategischen Steuerplanung beschäftigt.

Was ist der Hintergrund einer so tiefgreifenden Steuerreform für Investmentfonds und deren Anleger?

Dr. Dirk Niedling: Die Bestrebungen zur Neuausrichtung des Investmentsteuerrechts reichen in das Jahr 2011 zurück und basieren auf verschiedenen Überlegungen. Derzeit sind für einen In-vestmentfonds bis zu 33 verschiedene Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Es war an der Zeit, das zunehmend komplexe und damit fehleranfällige Investmentsteuergesetz einer Revision zu unterziehen. Die der Fehleranfälligkeit geschuldeten bestehenden Berichtigungsmechanismen widersprechen der Steuergerechtigkeit oder sind ineffizient. Das aktuelle Fondssteuerrecht steht ferner für Verstöße gegen europarechtliche Vorgaben bei der Dividendenbesteuerung und für die nachteilige Behandlung ausländischer Fondsvermögen. Schließ-ich bot der Komplexitätsgrad eine große Spielwiese für Steuergestaltungen, die von Finanzverwaltung und Gesetzgeber nicht länger geduldet werden.

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Liquide und regulierte alternative Investments (Hedgefonds) in der Asset Allokation

Maximilian Kleyboldt vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V. sprach im Rahmen der Reihe „Experteninterviews“ mit Kepler Partners LLP, ein Research-und Marketing-Spezialist im Bereich für Alternative-UCITS. Das Unternehmen bietet institutionellen Investoren durch ihre Datenbank Absolute Hedge (www. absolutehegde.com) Expertise im Bereich Single/Multi Manager Alternative Investments. Georg Reutter, CFA, ist Leiter des Alternative Investment Research bei Kepler Partners LLP in London. Roland G. Schulz ist im Sommer 2015 zu Kepler Partners LLP gestoßen. Er verantwortet den Aufbau der Geschäftsaktivitäten in Kontinental-Europa. Herr Schulz ist seit fast 20 Jahren im Bereich der alternativen Anlagen tätig.

In Deutschland haben Hedgefonds ein schlechtes Image. Was sind die Argumente, die diesen Vorurteilen gegenüberstehen?

Kepler Partners LLP: Vielleicht sollte man die Frage umdrehen: Warum nehmen die Volumina von Hedgefonds und alternativen Anlageprodukten allgemein stetig zu? Warum sind auch in Deutschland viele professionelle Investoren in diesem Segment investiert? Eine Grundsatzdebatte zu diesem Thema wird sicherlich aus ideologischen Gründen kein Ergebnis hervorbringen.

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Das ABC der Kunstkaufverträge

In der Tagespresse ist die Rede von dem betrügerischen Kunstberater Helge Achenbach, dem Fälscher Wolfgang Beltracchi und Naziraubkunst aus der Sammlung Gurlitt. Ist Investieren in Kunst riskanter als Investieren in andere Vermögenswerte?

Dr. Friederike Gräfin von Brühl: Betrogen werden kann man bei jeder Investition, egal ob man in Kunst, Immobilien oder einen VW mit Dieselmotor investiert. Ich sehe im Kunstmarkt weder ein besonders verschärftes Kriminalitätspotential noch halte ich Kunstkäufe perse für riskanter als andere Käufe. Man muss sich nur dessen bewusst sein, dass der Kunstmarkt besondere Spielregeln hat, und dass Kunst als Vermögensklasse andere Risiken birgt als andere Vermögensklassen.

Was für Risiken sind das? Dr. Friederike Gräfin von Brühl: Man sollte sich zunächst einmal des Risikos bewusst sein, dass Kunstwerke gefälscht oder gestohlen sein können. Je nach dem, in welchem Marktsegment man unterwegs ist, können die Risiken im Übrigen sehr unterschiedlich sein. Bei zeitgenössischer Kunst wird zum Beispiel oft unterschätzt, dass man beim Kauf die Dauerhaftigkeit und Restaurierbarkeit der erworbenen Werke im Blick behalten sollte. Beim Erwerb von Antiken muss man vor allem auf kulturgüterschutzrechtliche Risiken achten, also prüfen, ob die Werke aus illegalen Raubgrabungen stammen oder unter Verletzung ausländischer Exportverbote über die Landesgrenzen gebracht wurden.

Das Interview „Das ABC der Kunstkaufverträge“ führte Maximilian Kleyboldt vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V.

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Weiterbildung und Netzwerke sind wichtige Rohstoffe unserer Zeit

Um heute im Wettbewerb mit anspruchsvollen Kunden im Private Banking und der Finanzdienstleistungsbranche erfolgreich zu sein, braucht es mehr als reine Wertpapierexpertise.

Die Ansprüche an eine qualifizierte Vermögensberatung im Spannungsfeld zwischen vertrieblichen, fachlichen und regulatorischen Anforderungen sind enorm. Hochwertige Kundenberatung bedarf einer klaren Strukturierung und bedient sich aus dafür spezialisierten Expertennetzwerken. Die „Qualität der Beratung“, die „ständige Weiterbildung“ und „persönliche Netzwerke“ stellen wesentliche Erfolgsfaktoren und Abgrenzungsmerkmale im Wettbewerb um Privatkunden dar.

Im Finanzdienstleistungssektor stellen die Ausbildung zum Certified Financial Planner (CFP) und/oder zum Certified Foundation and Estate Planner (CFEP) die höchsten und angesehensten Abschlüsse dar. Nicht nur national, auch international gehören Personen mit diesen Zertifikaten der Elite an. Das CFP- und CFEP-Zertifikat sind Ausdruck höchster Qualifikation und bieten ein gutes Grundfundament, um erfolgreich zu sein.

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Lehren aus dem Fall Hoeneß

Anfang März wurde Fußballmanager Uli Hoeneß vom Landgericht München wegen Steuerhinterziehung - aufgrund einer verunglückten Selbstanzeige - zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Maximilian Kleyboldt vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V. sprach mit Martin H. Seevers, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei EY Law (Ernst & Young), über die Auswirkungen des Verfahrens auf die Selbstanzeigeberatung deutscher Anleger mit unversteuertem Auslandsvermögen.

Im ersten Halbjahr 2014 gingen bei den Steuerbehörden über 22.000 Selbstanzeigen ein. Ist dieser Boom durch den „Fall Hoeneß“ zu erklären?

Martin Seevers: Das ist sicher ein Grund. Zudem drängen die Banken in der Schweiz, Liechtenstein, Österreich und Luxemburg ihre Kunden derzeit verstärkt in die Selbstanzeige, um sich vor Haftungs- und Reputationsrisiken zu schützen.

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