KPMG Matchmaker: Wie man digital den passenden Käufer oder Investor für das Unternehmen finden kann

nfep-Experteninterview:

Interview mit MICHAEL A. KÖNIGER, MARK PAWLYTTA und KAY KLÖPPING
von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Das Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V. steht, wie der Name schon sagt, für das Netzwerken und stellt im Rahmen des Unternehmerdialoges mit einer Kanzlei eine interessante Vernetzungsplattform vor, die Mehrwerte in vielfältiger Form bietet. KPMG Matchmaker – eine der führenden Transaktionsplattformen im deutschsprachigen Raum – wird von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kostenfrei angeboten. In einem geschützten Raum werden hier Unternehmer und Investoren zusammengeführt. Michael Königer, Senior Manager im Bereich Deal Advisory bei KPMG und mitverantwortlich für die Plattform, Mark Pawlytta, Partner, Rechtsanwalt und Leiter des Bereichs Familienunternehmen & Nachfolge bei KPMG Law, sowie Kay Klöpping, Partner, Steuerberater / Rechtsanwalt sowie Leiter der Private- Client- Praxis bei KPMG, erklären im Interview mit dem Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V., wie KPMG Matchmaker funktioniert, an wen sich die Plattform richtet und ...

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Vermögensreporting und Steuern – eine unwiderstehliche Verbindung

nfep-Experteninterview:

Interview mit DR. CLAUDIA KLÜMPEN-NEUSEL und CHRISTOPH WESTHOFF von gkn Gräfe Klümpen-Neusel

Sehr geehrte Frau Dr. Klümpen-Neusel, sehr geehrter Herr Westhoff, Ihre Kanzlei ist unter anderem auf die steuerliche Ermittlung und Erfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen spezialisiert. In diesem Bereich arbeiten Sie sehr eng mit Kooperationspartnern zusammen, die ein sogenanntes Vermögensreporting anbieten. Können Sie kurz erläutern, wie ein Reporting funktioniert und welchem Zweck es dient?

Dr. CLAUDIA KLÜMPEN-NEUSEL:
Ein Vermögensreporting basiert auf der fortlaufenden Erfassung, Verbuchung und Auswertung sämtlicher Geschäftsvorfälle und Vermögenswerte. Wertpapierdepots, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kunstsammlungen und viele weitere Anlagen werden zu einem einheitlichen, übersichtlichen Reporting zusammengefasst. Das Reporting dient somit als Informationssystem und zeigt regelmäßig den Stand und die Entwicklung der ...

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Wealth Planning: Ausblick auf die Bundestagswahlen

nfep-Experteninterview:

Mit der Bekanntgabe der Kanzlerkandidatur von Frau Baerbock stieg die Anfrage nach Möglichkeiten zum Vermögensschutz. Viele Kundinnen und Kunden sind verunsichert, welche Auswirkungen die Wahlen auf die zukünftige Besteuerung des Vermögens haben wird. Welche Folgen sich für die kommenden Bundestagswahlen für Wealth Planning abzeichnen, haben wir Hans Christian Blum gefragt.

Herr Blum, welche Auswirkungen der anstehenden Bundestagswahlen spüren Sie bereits jetzt?
Seit der Bekanntgabe der Kanzlerkandidatur von Frau Baerbock und den zunächst sehr guten Umfragewerten der Grünen stieg die Anzahl der Fragen zum Schutz des Familienvermögens enorm.

Was genau wurden Sie gefragt?
Die Fragenden sorgen sich hinsichtlich der Besteuerung der Vermögenssubstanz. Die Vermögensteuer und die ...

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Verschärfte Wegzugsbesteuerung

nfep-Expertengespräch:

Lieber Herr Professor Bron, mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz, dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie, wurde jüngst eine Neuregelung der deutschen Wegzugsbesteuerung beschlossen. Was haben wir uns hierunter vorzustellen und was bewirkt die Neuregelung? 

Bei einem Wegzug aus Deutschland wird nach der Norm des § 6 AStG die Wegzugsbesteuerung grundsätzlich ausgelöst, wenn die bzw. der wegziehende Steuerpflichtige i.S.d. § 17 EStG, mithin zu mindestens 1 Prozent, an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Der wegziehende Gesellschafter wird für Zwecke der Wegzugsbesteuerung so behandelt, als habe er seine Beteiligung zum gemeinen Wert, also ...

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Neue Option für die Personengesellschaft – Wahlrecht zur Besteuerung a ls Kapitalgesellschaft

nfep-Experteninterview:

Der Gesetzgeber hat noch kurz vor der Sommerpause die Besteuerung von Personengesellschaften reformiert und im Schnelldurchlauf ein Optionsmodell eingeführt. Was hat es damit auf sich?

JÖRG SCHRADE: Mit der Einführung des Optionsmodells sollen die Nachteile der Personengesellschaftsbesteuerung beseitigt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Personengesellschaft soll gestärkt werden.

Bisher werden Personengesellschaften einkommensteuerlich transparent behandelt, d.h. die Einkünfte werden den Gesellschafterinnen bzw. den Gesellschaftern zugerechnet und sind von diesen mit dem persönlichen (progressiven) Steuersatz von bis zu effektiv 46,9 Prozent zu versteuern. Dies gilt zunächst einmal unabhängig davon, ob ...

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Technologischer Wandel im Financial Planning

Wir sind mittendrin in der vierten industriellen Revolution mit ihren fundamentalen Entwicklungen. Künstliche Intelligenz (KI) ist wesentlicher Bestandteil des Geschehens und hat ihren Siegeszug rund um die Welt längst angetreten. Welche Rolle KI beim Financial Planning in Zukunft einnehmen wird, haben wir Michael Gschwind gefragt, den Inhaber und Geschäftsführer der Gschwind Software GmbH in Aachen.

Herr Gschwind, was bedeutet für Sie künstliche Intelligenz?
Ich halte es da mit dem Wissenschaftsautor Ranga Yogeshwar, der in einer WDR-Produktion KI als ein digitales neuronales Netz mit einer Vielzahl von Sensoren bezeichnet, das die Funktion unserer Hirnzellen mithilfe schneller Computer und mathematischer Modelle nachzuahmen versucht: ein Vorgang, der im Übrigen immer besser funktioniert, schon heute in einigen Fällen schneller ist als der Mensch und in den die Weltwirtschaft viel und immer mehr Geld investiert

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Zauberformel „ESG“ – auf dem Weg zu einem nachhaltigen Finanzmarkt

ESG (Environmental, Social, Governance) ist derzeit das Top-Thema bei Finanzanlagen. Längst sind nachhaltige Finanzprodukte nicht mehr nur etwas für Altruisten, sondern werden zu einer regulierten Assetklasse, die Investoren und Produktanbieter intensiv beschäftigt. Woher kommt diese Entwicklung?

DR. LARS RÖH: Es gibt schon seit einigen Jahren ein wachsendes Interesse von Investoren an der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei ihrer Finanzplanung. Das gilt für private ebenso wie für institutionelle Anleger. Die dramatischen Herausforderungen des Klimawandels haben diesen Trend noch verstärkt. Der eigentliche Game Changer ist aber die Regulierung. Die EU-Kommission hat mit dem Aktionsplan Sustainable Finance 2018 den Startpunkt für eine umfassende Transformation des europäischen Finanzmarkts hin zu mehr Nachhaltigkeit gesetzt. Das ohnehin schon bestehende Interesse der Investoren an nachhaltigen Finanzanlagen wird ...

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Einführung elektronischer Wertpapiere: geplante Neuerungen und Auswirkungen auf die Praxis

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Entwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere
(eWpG-E) vorgelegt. Welche Neuerungen sind darin geplant?

JÖRG BAUMGARTNER: Das geplante eWpG ist ein echter Umbruch im bislang sehr traditionellen deutschen Wertpapierrecht, das es in nahezu unveränderter Form schon seit mehr als 100 Jahren gibt. Durch das geplante neue Gesetz sollen elektronische Wertpapiere eingeführt werden, die sogar auf Blockchains verwendet werden können. Die Blockchain Technologie wird landläufig als Grundlage für ein neues Internetzeitalter verstanden, das sogenannte Web 3.0.

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Aktuelle Rechtsprechung zur Anerkennung von Bestand und Neuverträgen: Ist der Mindestrisikoschutz von 1 Prozent ausreichend?

Wir haben vernommen, dass die aktuelle Rechtsprechung wieder Verträge mit 1 Prozent Todesfallschutz erlaubt. Stimmt das?

DR. DANIEL WELKER: Das ist richtig. Die aktuelle Rechtsprechung hat sich – wieder einmal – mit der Frage der steuerlichen Anerkennung von (fondsgebundenen) Lebensversicherungen auseinandergesetzt. Das Ergebnis dieses aktuellen Verfahrens des Bundesfinanzhofs, des BFH, ist, dass es nun Rechtssicherheit gibt bezüglich der Frage, unter welchen Bedingungen ein reduzierter Todesfallschutz ebenfalls zu einem steuerlich anerkannten Lebensversicherungsvertrag führt.

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Stiftungen: Die Reform des Stiftungsrechts nimmt Fahrt auf!

Nachdem es um die Stiftungsrechtsreform seit über zwei Jahren sehr still war, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 28. September einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vorgelegt. Im Interview erläutert Dr. Dirk Schauer, Rechtsanwalt bei CMS in Stuttgart und spezialisiert auf die Beratung in den Bereichen Nachfolge, Vermögen und Stiftungen, die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfs.

Herr Dr. Schauer, was sind die Kernbestandteile des Referentenentwurfs?

DR. DIRK SCHAUER: Der Referentenentwurf ist auf eine umfassende Vereinheitlichung des deutschen Stiftungsrechts auf Bundesebene ausgerichtet.
Das Stiftungszivilrecht soll im BGB – im Bürgerlichen Gesetzbuch – konzentriert werden, sodass wesentliche Bestandteile der 16 Landesstiftungsgesetze obsolet werden würden. Besonders hervorzuheben sind — eine umfangreiche, eigenständigere Kodifizierung des Stiftungsrechts insbesondere in den Bereichen Stiftungsorgane sowie Stiftungsvermögen und dessen Verwaltung.

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